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Positionspapier zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie in nationales Recht

19. Januar 2015

Die EU-Vergaberichtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe ist seit dem 26.02.2014 in Kraft und muss innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die Richtlinie legt wesentliche Rahmenbedingungen für die Ausübung unseres Berufs fest und soll aus Sicht der Bundesregierung dazu genutzt werden, Vergabeverfahren einfacher, flexibler und anwenderfreundlicher zu gestalten.

Im Zuge einer kritischen Auseinandersetzung mit den Inhalten der EU-Vergaberichtlinie fordert der BDA Bayern bei der Umsetzung in nationales Recht unbedingt die positiven und negativen Erfahrungen mit der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) zu berücksichtigen und die Spielräume, die die Richtlinie im Sinne des Berufsstandes bietet, zu nutzen. Dieser Forderung schließt sich der BDA Hessen an.

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