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Stadtmuseum perdu… – Das Grundstück Wilhelmstraße 1 in Wiesbaden wird verkauft.

27. April 2016

Stellungnahme des BDA Hessen zum laufenden Interessenbekundungsverfahren:
BDA fordert transparenten Architektenwettbewerb nach RPW

Zweimal in den letzten 10 Jahren ist die Landeshauptstadt Wiesbaden mit der Umsetzung eines Stadtmuseums gescheitert. Nun nimmt sie offensichtlich Abstand davon, das Grundstück Wilhelmstraße 1 zu kulturellen Zwecken zu nutzen und bietet dieses, vertreten durch das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften, im Rahmen eines wettbewerblichen Interessenbekundungsverfahren zum Verkauf an. Gesucht wird bis zum 9.8.2016 eine internationale Hotelkette, die in Eigenregie ein Vier-Sterne-Hotel errichtet und betreibt. Diese Ergänzung der Hotellandschaft soll den Betrieb der bereits im Bau befindlichen Rhein-Main-Halle und damit den Standort Wiesbadens als Tagungs-, Festspiel- und Messestadt zukunftssicher machen. Ein im Rahmen des Verfahrens erhältliches Exposé umschreibt die Erwerbsbedingungen sowie die zu beachtenden planungsrechtlichen Rahmendaten des Neubauvorhabens. Als letzter Punkt des Exposés wird der Erwerber auf die Durchführung eines Architektenwettbewerbs verpflichtet, den er auf seine Kosten in enger Abstimmung und mit Beteiligung der Stadt durchzuführen hat. Dieses Verfahren soll im Sinn der Stadt Wiesbaden die städtebauliche und architektonische Qualität der zukünftigen Bebauung garantieren.

Der BDA Hessen hält diese Verfahrensweise für unzureichend. So wie auch die Verkaufsbedingungen im Exposé müssen Vorgaben und Bedingungen des Architektenwettbewerbs in ihrer Aussagentiefe und -genauigkeit exakt geregelt werden. Immerhin wird zusammen mit einem Nutzungs-, Freiflächen- und städtebaulichem Konzept ein verbindliches Kaufpreisangebot erwartet. Dem Bieter muss auch der Planungsaufwand eines Wettbewerbes ins Pflichtenheft definiert werden. Zu vermeiden ist, dass der Erwerber den Architektenwettbewerb auf der Basis eines bereits vorgefertigten Entwurfes durchführt, der nur noch Fassadengestaltungszwecken dient, wie dies bereits bei Luisenforum, bzw. Karstadt der Fall gewesen ist. Erforderlich ist im Interesse der Stadt die beste städtebauliche und architektonische Lösung, die nur in einem transparenten Verfahren zu erzielen ist. Eine Hotelkette mit einigen wenigen Architekten der eigenen Wahl kann dies nicht gewährleisten.

Der BDA Hessen fordert deswegen, dass für die Bebauung dieses bedeutenden Grundstücks ein ordentliches, klar strukturiertes und transparentes Verfahren gemäß RPW 2013 (Richtlinien für Planungswettbewerbe) in enger Zusammenarbeit mit der Architektenkammer Hessen zum unabdingbaren Teil der Verkaufsbedingungen wird.

Nur dieses Verfahren basiert auf elementaren Grundsätzen und Prinzipien, die Qualität und Fairness gewährleisten:

  • der Gleichbehandlung aller Teilnehmer, auch im Bewerbungsverfahren
  • einer klaren und eindeutigen Aufgabenstellung
  • einem angemessenen Preis-/Leistungsverhältnis
  • einem kompetenten Preisgericht
  • der Anonymität der Wettbewerbsbeiträge
  • dem Auftragsversprechen

Auftraggeber und Auftragnehmer finden in diesem Verfahren auf faire und partnerschaftliche Weise zueinander. Zudem ist der Wettbewerb ein hervorragendes Instrument der öffentlichen Vermittlung von Architektur und Baukultur.

Susanne Wartzeck
Landesvorsitzende BDA Hessen  

Hans-Peter Kissler
Holger Zimmer
Achim Hupfauf
Jeremy Würtz
Dirk Hoga
Vorstand BDA Wiesbaden

Weitere Informationen:
BDA im Lande Hessen e.V.
Gruppe Wiesbaden
Hans-Peter Kissler (Vorsitzender)
Wilhelminenstraße 1 a
65193 Wiesbaden
Tel.: 0611 / 53 290-0
Fax: 0611 / 53 290-66

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