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BDA Kassel und KAZimKUBA – documenta urbana

18. Februar 2020

documenta urbana – „Ist das Kunst oder kann das weg?“

Immer wieder verschwinden Kunstwerke aus Unwissen. Bekannt wurde 1986 die „Fettecke“ von Josef Beuys, die ein tatkräftiger Hausmeister in der Düsseldorfer Akademie wegwischte. Ein weiteres Objekt von Beuys, die berühmte „Badewanne“, wurde schon 1973 versehentlich gereinigt und zweckentfremdet. Insofern, so könnte man meinen, verwundert es nicht, dass auch in der Architektur Bauwerke, bewohnbare Kunstwerke, verschwinden. Bei der sogenannten Wohnschlange der documenta urbana, eine Architekturikone der 80ziger Jahre, wurden Originalität und Einzigartigkeit jetzt „weggewischt“ und „übertüncht“. Scharen von Architekturinteressierten besuchten 1982, parallel zur documenta 7, das damalige städtebauliche Experiment und nahmen Anregungen für einen modernen Städtebau mit. Kassel hielt damit eine lebenswerte und spannende Antwort auf die Wohnbedürfnisse der damaligen Zeit bereit. Umso mehr erstaunt es, dass dieses architektonische Juwel, das seit 2018 unter Denkmalschutz steht, soweit aus dem Blickwinkel der Allgemeinheit verschwunden ist, dass jetzt – wohl eher zufällig – die Urheber der einzelnen Häuser feststellen mussten, dass in den letzten zwei Jahren bei einem Eigentümerwechsel und darauffolgenden notwendigen Sanierungsarbeiten weder auf die Qualität der Sanierung noch auf die Rechte der Urheber geachtet wurde.

Der BDA – Bund Deutscher Architekten – unterstützt daher das Vorgehen der beteiligten Urheber, einen angemessenen Umgang mit den Ursprungsbauten einzufordern. Architektur ist ähnlich wie ein Musikstück, wie Werke der bildenden Kunst oder wie ein Buch Ergebnis einer individuellen schöpferischen Leistung wie auch ein Spiegel der Gesellschaft und daher schützenswert, um auch späteren Generationen den besonderen Ausdruck einer Zeit überliefern zu können. Der respektvolle Umgang mit Entwürfen, die über alltägliches Bauen hinausgehen, gebietet eine Abstimmung mit den ursprünglichen Verfassern. Dies soll und darf nicht eine Sanierung und Instandhaltung verhindern, sondern es ermöglicht gerade ein „lebendiges“ Gebäude im Dialog und Duktus des ursprünglichen Verfassers.

Als Kollegen der betroffenen Architekten wünschen wir uns, dass die Qualität der international anerkannten Bauten geschützt und bewahrt und nicht durch gedankenlose Umbauten verunglimpft wird. Die BDA-Gruppe Kassel fordert deshalb die Stadt auf, alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen und den Eigentümer zu veranlassen, die massiven Eingriffe in die denkmalgeschützten Bauten rückzubauen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Die documenta Stadt Kassel braucht nicht nur Kunstwerke, sondern auch documenta würdige Architektur!

Mit freundlichem Gruß
Barbara Ettinger-Brinckmann, Vorsitzende KAZimKUBA e.V.
Marc Köhler, Vorsitzender BDA-Gruppe Kassel
Gerhard Greiner, Vorsitzender BDA im Land Hessen e.V.

INFORMATION
Kasseler Architekturzentrum im Kulturbahnhof e.V.
Postanschrift:
Hessenallee 2
34130 Kassel
Tel.: 0561 70775-0
Email
www.kazimkuba.de

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