Der BDA versteht sich als Verband für besonders qualifizierte Architektinnen und Architekten, die den anspruchsvollen Berufungskriterien gerecht werden.
Voraussetzungen für die Berufung als ordentliches Mitglied sind:
Zu außerordentlichen Mitgliedern können berufen werden:
Über die Berufung in den BDA entscheidet der Landesvorstand.
Berufungsverfahren
In der Regel werden Kollegen oder Kolleginnen von BDA-Mitgliedern zur Berufung vorgeschlagen. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft sollte sich der Bewerber/die Bewerberin an ein ihm oder ihr bekanntes BDA-Mitglied wenden und um Empfehlung gegenüber dem Vorstand der jeweiligen regionalen Gruppe bitten.
Der Berufungsausschuss, der auf Gruppenebene eingerichtet ist, trifft anhand einer vorgelegten Mappe eine Vorentscheidung über die Berufung des neuen Mitglieds. Die eigentliche Berufung erfolgt dann auf Beschluss des Landesvorstandes hin, dem der Berufungsausschuss sein Votum weiterleitet.
Mit der Berufung in den BDA wird das ordentliche Mitglied beitragspflichtig. Außerordentliche Mitglieder zahlen keinen Beitrag.
Alle Mitglieder des BDA Hessen finden Sie im entsprechenden Verzeichnis.
Ehrenmitgliedschaft
Ordentliche und außerordentliche Mitglieder können wegen besonderer Verdienste um den BDA zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Persönlichkeiten, die nicht dem BDA angehören, sich jedoch im Sinne des BDA besondere Verdienste erworben haben, kann die Ehrenmitgliedschaft auch verliehen werden.
Max Bächer † 2011
Helmut Hofmann † 2006
Max Meid (Ehrenvorsitzender) † 2009
Hans Waechter † 2020